zu den Geräten, die Heizverbrauch und Wassermengen messen, hier ein wichtiges Thema:
Frist 2027
Ich habe die HeizkostenV eher per Zufall entdeckt. Von Verwaltung und bisherigem Dienstleister kam dazu bislang kein Hinweis.
- Frist für Fernablesbarkeit bestehende Geräte: 31.12.2026
- Ab 01.01.2027 muss auch der "Bestand" umgerüstet sein
- Rechtlich relevant: Wärmezähler am Heizkörper und Warmwasserzähler
Risiko späte Information
Das Problem ist oft nicht, dass die WEG zu spät aktiv wird. Das Problem ist eher, dass der bisherige Dienstleister relativ spät mit dem Thema kommt und dann der Zeitdruck schon da ist.
- Dann fehlen oft echte Alternativen
- Preise, Laufzeiten und Umrüstkosten sind schlechter verhandelbar
- Am Ende heißt es schnell: so oder gar nicht
- Genau dann wird die WEG faktisch leicht unter Druck gesetzt
Jetzt aktiv werden
Deshalb besser jetzt selbst aktiv werden und nicht auf den bisherigen Anbieter warten. So kann man noch in Ruhe vergleichen und Kosten optimieren.
- Jetzt mehrere Dienstleister benchmarken
- Preise / Laufzeiten / Umrüstkosten vergleichen
- Prüfen, ob ein Wechsel wirtschaftlicher ist
- So lässt sich der spätere Überraschungsdruck vermeiden
Dienstleister
Hier wo wir anfragen werden:
- Überregional: ista, Techem, Minol, Brunata-Metrona, KALO.
- Liste nach PLZ von http://www.heizspiegel.de/ siehe Anlage.
Gruß,
Horst