Umlaufbeschluss mit Mehrheit

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Horst_Koeln
Beiträge: 10
Registriert: Mi Mär 11, 2026 2:33 pm

Umlaufbeschluss mit Mehrheit

Beitrag von Horst_Koeln »

Hallo zusammen,

Umlaufbeschlüsse müssen nach §23 Abs. 3 WEG grundsätzlich einstimmig sein.

Wir bereiten daher bei Punkten, die in der Versammlung noch nicht entscheidungsreif sind, einen zusätzlichen Beschluss vor: Die Eigentümer beschließen, dass [Thema] anschließend im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann.

So erhält man Zeit für die Vorbereitung und vermeidet später die Hürde der Einstimmigkeit.

Vielleicht auch für andere WEGs eine praktische Lösung?

Gruß
Horst
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