Hallo zusammen,
Umlaufbeschlüsse müssen nach §23 Abs. 3 WEG grundsätzlich einstimmig sein.
Wir bereiten daher bei Punkten, die in der Versammlung noch nicht entscheidungsreif sind, einen zusätzlichen Beschluss vor: Die Eigentümer beschließen, dass [Thema] anschließend im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann.
So erhält man Zeit für die Vorbereitung und vermeidet später die Hürde der Einstimmigkeit.
Vielleicht auch für andere WEGs eine praktische Lösung?
Gruß
Horst
Umlaufbeschluss mit Mehrheit
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Horst_Koeln
- Beiträge: 50
- Registriert: Mi Mär 11, 2026 2:33 pm
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Marius30500
- Beiträge: 2
- Registriert: Di Mär 17, 2026 8:24 pm
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Perfekt! Wir haben mit Dotega bereits zwei Umlaufverfahren mit abgesenkter Mehrheit beschließen können. Das ist ein sehr hilfreiches Tool, um schnell und effizient zu arbeiten, ohne jedes Mal eine förmliche Eigentümerversammlung einberufen zu müssen. 
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Horst_Koeln
- Beiträge: 50
- Registriert: Mi Mär 11, 2026 2:33 pm
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Hallo Marius, willkommen im Forum.
Danke für den Hinweis "mit dotega". Den Unterpunkt "Umlauf" unter "Versammlung" hatte ich gar nicht gesehen. Die Eigentümer loggen sich ein und können direkt in dotega abstimmen?
Bei uns (14 Eigentümer) hat sich nur einer bei dotega angemeldet. Da könnte bei uns eine Hürde liegen.
Gruß,
Horst
Danke für den Hinweis "mit dotega". Den Unterpunkt "Umlauf" unter "Versammlung" hatte ich gar nicht gesehen. Die Eigentümer loggen sich ein und können direkt in dotega abstimmen?
Bei uns (14 Eigentümer) hat sich nur einer bei dotega angemeldet. Da könnte bei uns eine Hürde liegen.
Gruß,
Horst
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Maja_Stuttgart_21
- Beiträge: 7
- Registriert: Mi Mär 18, 2026 5:43 pm
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Hallo Zusammen,
ich finde Umlaufbeschlüsse ja eine mega Sache... bei 28 Einheiten nur leider fast eine Sache der Unmöglichkeit...
Außer nach einer Versammlung mit Absenkungsbeschluss! Auf diesem Wege haben wir in der Vergangenheit schon viele Themen in der Versammlung vertagt und dann im Anschluss über das schriftliche Umlaufverfahren beschlossen...
!! Beschlussverkündung nicht vergessen !!
Habe im letzten dotega Webinar erstmals davon gehört, eigentlich logisch. Wurde die erforderliche Mehrheit erreicht, kurze Info an alle, dass der Beschluss zustande gekommen ist.
ich finde Umlaufbeschlüsse ja eine mega Sache... bei 28 Einheiten nur leider fast eine Sache der Unmöglichkeit...
Außer nach einer Versammlung mit Absenkungsbeschluss! Auf diesem Wege haben wir in der Vergangenheit schon viele Themen in der Versammlung vertagt und dann im Anschluss über das schriftliche Umlaufverfahren beschlossen...
!! Beschlussverkündung nicht vergessen !!
Habe im letzten dotega Webinar erstmals davon gehört, eigentlich logisch. Wurde die erforderliche Mehrheit erreicht, kurze Info an alle, dass der Beschluss zustande gekommen ist.
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Matthias_Dortmund
- Beiträge: 15
- Registriert: Do Mär 19, 2026 3:56 pm
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Hallo Maja,
bei uns führt die Beschlussverkündung regelmäßig zu Diskussionen: Einige wollen Transparenz wer mit wieviel MEA wie abgestimmt hat, andere möchten ihre Abstimmung nicht veröffentlicht sehen – gerade bei emotionalen Themen.
Wie handhabt Ihr das bei Euch konkret bei vielen Eigentümern?
Gruß,
Matthias
bei uns führt die Beschlussverkündung regelmäßig zu Diskussionen: Einige wollen Transparenz wer mit wieviel MEA wie abgestimmt hat, andere möchten ihre Abstimmung nicht veröffentlicht sehen – gerade bei emotionalen Themen.
Wie handhabt Ihr das bei Euch konkret bei vielen Eigentümern?
Gruß,
Matthias